Kleinwasserkraft bezeichnet die Nutzung der hydraulischen Energie durch   dezentrale, kleine Wasserkraftwerke. In Europa werden Anlagen bis   10 MW Leistung als Kleinwasserkraftwerke bezeichnet. Diese Grenze ist   willkürlich und in einigen Ländern liegt sie höher (z. B. China 30 MW).   Kleinwasserkraftwerke funktionieren nach demselben Prinzip wie große   Wasserkraftwerke. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Leistungsklasse. Es   gibt aber auch technische und geschichtliche Unterscheidungsmerkmale. 
             
              Zahlenmäßig gehört der überwiegende Anteil der Wasserkraftwerke in die   Kategorie der Kleinwasserkraft; leistungsmäßig schwankt der Anteil je nach   Region. Kleine Wasserkraftwerke weisen ein bedeutendes Potenzial auf. In Europa   sollen gemäß ESHA die Kleinwasserkraftwerke bis   zum Jahr 2010 eine installierte Leistung von 14 GW aufweisen. 
                   
                Wie jede Form der Energienutzung, hat auch die Kleinwasserkraft Auswirkungen auf   die Umwelt. Befürworter der Kleinwasserkraft argumentieren, nach neuesten   Standards und fachgerecht gebaute Kleinwasserkraftwerke belasteten die Gewässer   nicht, oder jedenfalls weniger als große Kraftwerke. Fischaufstiege und   ökologische Begleitmaßnahmen, wie sie z. B. im Rahmen von Ökostrom-Labelling finanziert werden, könnten   Schäden vermeiden und oft sogar zu einer Verbesserung führen. Gegner der   Kleinwasserkraft argumentieren, kleine Anlagen seien nicht besser als große.   Verbauungen und zu geringe Restwassermengen schadeten den Ökosystemen. 
               
              Bedeutung der Wasserkraft in   der EU und Österreich 
               
              Österreich   erzeugt derzeit etwa 70 % seines elektrischen Stromes aus Wasserkraft und liegt   damit neben Norwegen und der Schweiz sowohl im europäischen als auch im   internationalen Spitzenfeld. In der Richtlinie der europäischen Union zur   Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wurden für alle   Mitgliedstaaten Richtziele definiert. Für Österreich wurde das Ziel vorgegeben   bis 2010 den Anteil der Erneuerbaren auf 78,1 % zu erhöhen.  
               
              Wasserkraftwerke   besitzen angesichts des Kyoto-Zieles insbesondere in Österreich besondere   Bedeutung. Die österreichische Wasserkraft übernimmt in der Gruppe aller   erneuerbaren Energieträger den "Löwenanteil" der österreichischen Produktion an   erneuerbarer Energie.  
               
              Auch hinsichtlich der Gleichmäßigkeit der Energieproduktion ist   die Wasserkraft die verlässlichste erneuerbare Energieressource und damit auch   Rückgrat des gesamten erneuerbaren Erzeugungssegmentes. Einen respektablen   Anteil der gesamten Stromproduktion - rund 4.400 GWh/a - produzieren Kleinwasserkraftwerke, das sind Wasserkraftwerke mit einer   Leistung bis 10 MW. Dieser Anteil entspricht etwa 8 % des heimischen   Elektrizitätsverbrauches und ca. 10 % der gesamten Wasserkrafterzeugung. (Stand   2004)  
               
              Die in oben zitierter Richtlinie 
              
              
              definierte Zielvorgabe von 78,1 %   Strom aus erneuerbaren Quellen kann nur durch konsequenten Ausbau aller   möglichen Energieträger erreicht werden. Daher sind ganz erhebliche   Entwicklungs- und Ausbauerfordernisse von der Kleinwasserkraft und allen anderen   Energieträgern erforderlich. Um die von Österreich eingegangenen Verpflichtungen   zu erfüllen, kann man sich keineswegs damit begnügen, die heimische   Kleinwasserkraft - wie dies oftmals und fälschlich festgestellt wird - in ihrem   Bestand zu sichern, sondern vielmehr Anstrengungen zu unternehmen, um den   Verpflichtungen auch nachzukommen. 
                
              Die verantwortungsvolle Aufgabe besteht nun   darin, einen Ausgleich auf zwei verschiedenen Ebenen des Umweltschutzes, nämlich   einerseits die Verringerung der CO2-Emissionen und andererseits die Schonung   unserer Fließgewässer zu erreichen. 
               
               
              Quelle: siehe Impressum
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