Kleinwasserkraft bezeichnet die Nutzung der hydraulischen Energie durch dezentrale, kleine Wasserkraftwerke. In Europa werden Anlagen bis 10 MW Leistung als Kleinwasserkraftwerke bezeichnet. Diese Grenze ist willkürlich und in einigen Ländern liegt sie höher (z. B. China 30 MW). Kleinwasserkraftwerke funktionieren nach demselben Prinzip wie große Wasserkraftwerke. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Leistungsklasse. Es gibt aber auch technische und geschichtliche Unterscheidungsmerkmale.

Zahlenmäßig gehört der überwiegende Anteil der Wasserkraftwerke in die Kategorie der Kleinwasserkraft; leistungsmäßig schwankt der Anteil je nach Region. Kleine Wasserkraftwerke weisen ein bedeutendes Potenzial auf. In Europa sollen gemäß ESHA die Kleinwasserkraftwerke bis zum Jahr 2010 eine installierte Leistung von 14 GW aufweisen.

Wie jede Form der Energienutzung, hat auch die Kleinwasserkraft Auswirkungen auf die Umwelt. Befürworter der Kleinwasserkraft argumentieren, nach neuesten Standards und fachgerecht gebaute Kleinwasserkraftwerke belasteten die Gewässer nicht, oder jedenfalls weniger als große Kraftwerke. Fischaufstiege und ökologische Begleitmaßnahmen, wie sie z. B. im Rahmen von Ökostrom-Labelling finanziert werden, könnten Schäden vermeiden und oft sogar zu einer Verbesserung führen. Gegner der Kleinwasserkraft argumentieren, kleine Anlagen seien nicht besser als große. Verbauungen und zu geringe Restwassermengen schadeten den Ökosystemen.

Bedeutung der Wasserkraft in der EU und Österreich

Österreich erzeugt derzeit etwa 70 % seines elektrischen Stromes aus Wasserkraft und liegt damit neben Norwegen und der Schweiz sowohl im europäischen als auch im internationalen Spitzenfeld. In der Richtlinie der europäischen Union zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wurden für alle Mitgliedstaaten Richtziele definiert. Für Österreich wurde das Ziel vorgegeben bis 2010 den Anteil der Erneuerbaren auf 78,1 % zu erhöhen.

Wasserkraftwerke besitzen angesichts des Kyoto-Zieles insbesondere in Österreich besondere Bedeutung. Die österreichische Wasserkraft übernimmt in der Gruppe aller erneuerbaren Energieträger den "Löwenanteil" der österreichischen Produktion an erneuerbarer Energie.

Auch hinsichtlich der Gleichmäßigkeit der Energieproduktion ist die Wasserkraft die verlässlichste erneuerbare Energieressource und damit auch Rückgrat des gesamten erneuerbaren Erzeugungssegmentes. Einen respektablen Anteil der gesamten Stromproduktion - rund 4.400 GWh/a - produzieren Kleinwasserkraftwerke, das sind Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 MW. Dieser Anteil entspricht etwa 8 % des heimischen Elektrizitätsverbrauches und ca. 10 % der gesamten Wasserkrafterzeugung. (Stand 2004)

Die in oben zitierter Richtlinie

ERREICHUNG 78,1 % ZIEL ÖKOSTROM GEMÄSS EU-RICHTLINIE MIT BEZUG AUF 56,1 TWH

In der EU-Richtlinie 2001/77/EG sind Zielquoten für die Anhebung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern festgehalten. Für Österreich ist der Zielwert eine Anhebung von 70 % auf 78,1 %, wobei als Bezugsgröße nicht der jeweils aktuelle Verbrauch heranzuziehen ist, sondern die als Fußnote festgehaltene Bemessungsbasis von 56,1 TWh, also keine Berücksichtigung eines etwaigen Strombedarfswachstums.

Das hat folgende Gründe:

In einem Durchschnittsjahr werden etwa 37.285 GWh aus Wasserkraft erzeugt, das sind 66,5 % der 56.100 GWh, die dem Verbrauch im Jahr 1997 entsprechen.

Wenn diese Wasserkrafterzeugung in Absolutwerten etwa konstant bleibt, dann verringert sich ihr Anteil am Gesamtverbrauch bei einer Stromverbrauchssteigerung von 1,6 % jedes Jahr um etwa 1,2 %.

Das heißt, nur zur Kompensation des Anteilsverlustes der Wasserkraft müssten jedes Jahr zusätzlich 1,2 % aus anderen erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. Akkumuliert vom Ausgangsjahr 1997 bis zum Zieljahr 2010 wären das über 15 %.

Das heißt:
Aufgrund des hohen Ausgangwertes mit dem bereits bestehenden hohen Ökostromanteil in Österreich würde die Anhebung von 70 % auf 78,1 % bei Berücksichtigung des Strombedarfszuwachses nochmals plus 15 % Ökostrom bedeuten. Das ist allerdings unrealistisch, und eben deshalb wurde die Bezugsgröße 56,1 TWh fixiert, die betreffend Bewertung der Zielerreichung heranzuziehen ist. Ohne Berücksichtigung eines konstanten Bezugswertes wäre Österreich mit seinem bereits bestehenden außergewöhnlich hohen Stromerzeugungsanteil aus erneuerbaren Energieträgern im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten extrem benachteiligt.


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definierte Zielvorgabe von 78,1 % Strom aus erneuerbaren Quellen kann nur durch konsequenten Ausbau aller möglichen Energieträger erreicht werden. Daher sind ganz erhebliche Entwicklungs- und Ausbauerfordernisse von der Kleinwasserkraft und allen anderen Energieträgern erforderlich. Um die von Österreich eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, kann man sich keineswegs damit begnügen, die heimische Kleinwasserkraft - wie dies oftmals und fälschlich festgestellt wird - in ihrem Bestand zu sichern, sondern vielmehr Anstrengungen zu unternehmen, um den Verpflichtungen auch nachzukommen.

Die verantwortungsvolle Aufgabe besteht nun darin, einen Ausgleich auf zwei verschiedenen Ebenen des Umweltschutzes, nämlich einerseits die Verringerung der CO2-Emissionen und andererseits die Schonung unserer Fließgewässer zu erreichen.



Quelle: siehe Impressum